Kurze Ausfälle bis 14 Tage fließen in die Planung ein: Ich reduziere, ersetze oder pausiere Einheiten; Coaching und Zahlung laufen weiter.
Ist für voraussichtlich mindestens vier Wochen kein sinnvolles Training möglich, kannst du nach schriftlicher Meldung und geeigneter ärztlicher Bestätigung ab dem nächsten Abrechnungszeitraum bis zu acht Wochen innerhalb von zwölf Monaten pausieren.
Beispiel 1 – Pause während der Mindestlaufzeit
- Ausgangslage
- 1 Coachingmonat ist absolviert.
- Pause
- 4 Wochen.
- Rechnung
- 3 Monate Mindestlaufzeit − 1 absolvierter Monat = 2 offene Coachingmonate.
- Ergebnis
- Nach der Pause laufen noch 2 Monate Mindestlaufzeit weiter. Das ursprüngliche Ende verschiebt sich um 4 Wochen.
Beispiel 2 – Pause nach der Mindestlaufzeit (z. B. nach 8 Monaten)
- Ausgangslage
- 8 Coachingmonate sind absolviert; die Mindestlaufzeit ist erfüllt.
- Pause
- 4 Wochen ab dem nächsten Abrechnungszeitraum.
- Rechnung
- 8 absolvierte Coachingmonate + 4 Wochen Pause = 0 Monate neue Mindestlaufzeit.
- Ergebnis
- Danach läuft das Coaching im bestehenden Monatsrhythmus weiter. Es bleibt mit 14 Tagen Frist zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündbar.
Während der genehmigten Pause ruhen Planung, Analyse, Reviews, Kommunikation und künftige Zahlungen. Bereits begonnene Abrechnungszeiträume werden nicht rückwirkend erstattet. Bitte kündige deine Rückkehr mindestens sieben Tage vorher an. Bei längerer oder dauerhafter Sportunfähigkeit klären wir eine faire Beendigung. Coaching ersetzt keine medizinische Abklärung.